Giftiges Spielzeug

Eigentlich habe ich so insgeheim schon darüber nachgedacht, aber eigentlich auch wieder verdrängt. Nun fragte mich ein befreundeter Journalist für sein neues Buch nach den “Zuständen” in Deutschland und in der EU zwecks Überprüfung nach Schadstoffen. Glücklicherweise bekam ich erschöpfende Auskunft meiner Whippetfreundin Barbara Thiel, Tierärztin und angestellt bei Fressnapf:

“Vorschriften zur Deklaration der „Zusammensetzung“ von Hundespielzeug gibt es in der EU nicht. Manchmal wird dies aber freiwillig gemacht, z.B. wenn es sich um ein Spielzeug aus 100 % Naturkautschuk oder Bio-Baumwolle o.ä. handelt.  Grundsätzlich unterliegen auch Hundespielzeuge im weiteren Sinne der „Bedarfsgegenständeverordnung“, in der bestimmte verbotene Stoffe für bestimmte Bedarfsgegenstände aufgelistet sind.

Auf freiwilliger Basis werden unsere Eigenmarken-Hundespielzeuge bei Fressnapf nach denselben Kriterien wie Kinderspielzeug geprüft, das ist aber  nirgendwo vorgeschrieben. Auch Schadstoffprüfungen verwendeter Textilien sind für Spielzeuge nirgends vorgeschrieben.

2006 hat Ökotest Tierspielzeuge untersucht und üble Dinge gefunden:  http://fab.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=65645;bernr=23;co=

Eigentlich steht nur was im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB):

Abschnitt 5
Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen

§ 30 Verbote zum Schutz der Gesundheit

Es ist verboten,

1.

Bedarfsgegenstände für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen,

2.

Gegenstände oder Mittel, die bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen, als Bedarfsgegenstände in den Verkehr zu bringen,

3.

Bedarfsgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bei dem Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln so zu verwenden, dass die Bedarfsgegenstände geeignet sind, bei der Aufnahme der Lebensmittel die Gesundheit zu schädigen.

Das wird aber nur im Verdachtsfall überprüft, eine regelmäßige Kontrolle findet halt nicht statt – außer auf freiwilliger Basis. Es ist sehr nett von Dir, dass Du Fressnapf erwähnen würdest, da wir aber gerade daran arbeiten, uns das Ganze zertifizieren zu lassen, veröffentlichen wir aktuell noch nichts darüber.

Grundsätzlich kannst Du Zweifelsfall beim Hersteller nachzufragen, wenn denn einer ausfindig zu machen ist….”

Danke Babs, da wird einem ja wirklich Angst und Bange!!! und vor allem sollten alle die Ohren spitzen, die einen vom MDR1 Gendefekt betroffenen Collie besitzen, dessen Körper diesen Schutzmechanismus nicht hat!  Siehe auch Bericht von Angela Harvey in der letzten Collie Revue.

Übrigens, der Test war 2006 – da war China noch gar nicht so im Gespräch als genereller Lieferant von allem, was preiswert auf den deutschen Markt kommt. Wir erfahren immer nur von den Kinderspielzeugen, vor denen gewarnt wird! Es gelangen also auch hier unkontrolliert gefährliche Dinge auf den deutschen Markt – wie mag das dann erst mit den Hundespielsachen sein?? Also zurück zum gedrechselten Holzstück oder wirklich nur zertifizierte Dinge kaufen!

Oh Gott, ich möchte ab liebsten Nikkis Sachen alle wegwerfen….

Hier der Link zu dem Test: :  http://fab.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=65645;bernr=23;co=

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