NRW Tierheimförderung

aber nur ohne Auslandimporte! In 2011 können Tierheime einmalig für bauliche Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 80% beim Land beantragen, maximal jedoch 40.000 Euro, insgesamt stellt das Land 500.000 Euro dafür ein.

Aber lt. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen in Tierheimen wird das Geld u.a. nur unter der Bedingung gewährt, dass fünf Jahre lang keine aus dem Ausland eingeführten Hunde untergebracht werden dürfen, da sich das Land gegenüber den Tieren verpflichtet fühlt, die behördlich beschlagnahmt wurden oder wenn es sich um Fundtiere handelt.

Desweiteren wird den Tierschutzorganisationen, die regelmäßig zur Vermittlung Hunde einführen, das Leben schwer gemacht, da sie nach Tierschutzrecht gewerbsmäßig handeln und alle Auflagen erfüllen müssen. Ausführlicher Beitrag hier. Einige private Initiativen haben aus diesem Grund in unserer Gegend bereits aufgegeben.

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