Tierliebe und/oder Hundehandel
Rechtslage eindeutig. Weder Tierliebe noch fehlende Gewinnerzielungsabsicht schließen Hundehandel aus! Lesen Sie hier ein Urteil. Wer regelmäßig Hunde verkauft, handelt. Damit muss er auch alle verbundenen gesetzlichen Auflagen erfüllen. Das gilt auch für alle Züchter! […]