Es ist immer wieder interessant einen Blick in die Rassehundezucht der Nachbarländer zu werfen.
Frankreich ist ein großes, hundefreundliches Land. Es wurden an die 200.000 Hunde bei der SCC eingetragen, in Deutschland 2024 (25 liegt noch nicht vor) an die 57.000. Allerdings bekommen Welpen zunächst nur eine Art „Geburtsurkunde“ mit vorläufigem Eintrag ins LOF. Eine Ahnentafel mit Eintrag im LOF – dem Zuchtbuch – wird erst nach einer Überprüfung des Rassetyps – der „Confirmation“ des erwachsenen Hundes ausgestellt. Man kann davon ausgehen, dass nur diese „bestätigten“ Hunde in die ernsthafte Rassehundezucht eingehen.
Bedingungen des französischen Hundeverbands SCC für die Erstellung einer Ahnentafel
Die Rassehundezucht untersteht in Frankreich dem Landwirtschaftsministerium. Die Zuchthoheit liegt nicht bei den Rassezuchtvereinen. D.h. es gibt keine Populationen wie „VDH“ und „nicht-VDH“ wie in Deutschland.

Bestätigung der Abstammung: Welpe von zwei Eltern LOF
Die „Confirmation“ ist eine Prüfung, die den endgültigen Eintrag reinrassiger, erwachsener Hunde im französischen Stammbuch (LOF) ermöglicht, um ihnen Ahnentafeln auszustellen. Die Ahnentafel wird nämlich nicht automatisch ausgehändigt. Ein Welpe von zwei LOF-Eltern erhält zunächst eine Geburtsurkunde und wird vorläufig im LOF registriert, aber er wird erst nach der Beurteilung durch einen Bestätigungs- oder Spezialrichter dieser Rasse endgültig in das LOF eingetragen, was bestätigt, dass er dem Standard der Rasse entspricht.
Hunde ohne bekannte Herkunft oder von einem oder zwei Eltern, die nicht im LOF registriert sind:
Das gleiche Verfahren ermöglicht es einem Hund ohne bekannte Herkunft oder von Eltern, die nicht im LOF registriert sind, nach bestandener Prüfung, die seine Übereinstimmung mit den Kriterien des Rassestandards durch einen sachverständigen Richter bescheinigt, in der ersten Generation im LOF registriert zu werden.

Hund ohne bekannte Herkunft oder von einem oder zwei Eltern, die nicht im LOF registriert sind bei „geschlossenem“ Zuchtbuch:
Ein gleiche Verfahren ermöglicht es einem Hund, der einer der Rassen angehört, für die das LOF „geschlossen“ ist (was auf Antrag des Rasseclubs und nach Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums bei einer großen Hundepopulation möglich ist), in ein Anhangs-Herkunftsbuch, das als „Wartebuch“ bezeichnet wird, eingetragen zu werden. Nach 3 Generationen im Wartebuch können die Welpen in das LOF eingetragen werden.
Das heißt, es gibt in Frankreich ein Register, wie es die FCI vorsieht. Auch der VDH fügt sich dieser Anordnung, jedoch haben die Rassezuchtvereine die Zuchthoheit und können bestimmen, ob sie die Zucht mit im Register = „Wartebuch“ eingetragenen Hunden erlauben.
In Österreich kommen Hunde ohne FCI-Abstammung ebenfalls direkt ins Zuchtbuch mit einer „B“-Nummer. In Deutschland erlauben manche Vereine die Registerzucht, allerdings muss dann ein Hund erst einmal die Zuchtzulassungsprüfung bestehen, und das ist reine Ermessenssache und hängt davon ab, wie ernsthaft das Interesse des Rassezuchtvereins ist, diese Hunde tatsächlich in die Zucht aufnehmen zu wollen.
Die Top 10 – jeweils die häufigsten ihrer Gruppe sind 2025
Golden Retriever 15.062 5% gegenüber 2024
Australian Shepherd 14.609 -7%
Staffordshire Bull Terrier 8.694 -7%
Cavalier King Charles Spaniel 6.108 -5%
Teckel 5.582 10%
English Setter 5.086 4%
Cane Corso 3.465 3%
Beagle 3.089 -12%
Siberian Husky 2.756 -15%
Whippet 1.455 -3%
Nur 2 Gruppen erlangten einen Zuwachs: die Teckel mit 10% und die Gruppe 8 Apportier-, Stöber-und Wasserhunde. Den stärksten Rückgang mit 9% verzeichneten Gruppe 5 Spitze und Hunde vom Urtyp sowie Gruppe 6 Lauf-und Schweißhunde. Unverändert bleiben die Windhunde in Gruppe 10.

Insgesamt verzeichnet Frankreich gegenüber 2024 einen Rückgang von 6.245 Eintragungen.
2025 wurden allerdings nur 36.833 Hunde insgesamt zur Bestätigung vorgeführt.