Weiteres Auskreuzungsprogramm geplant – Boston Terrier

Ob man es gutheißt oder nicht – jetzt sieht man sich gezwungen etwas zu tun… nachdem dem Boston Terrier wegen seiner Korkenzieherrute oder gänzlich fehlender Rute im Rahmen des Tierschutzgesetzes Ausstellungs- oder gar Zuchtverbot droht. Die verkrüppelte Rute – immerhin die auslaufende Wirbelsäule – beruht auf dem DVL-2-Gen, das so in der Rasse verankert ist, dass mit normalen Ruten nicht mehr zu rechnen ist.

Es gab sie hin und wieder, aber sie waren „verpönt“ und so wird man im Laufe der Jahre die gesunde Variante eliminiert haben. Wie zu erwarten war, sind die Züchterseelen gespalten was das Outcross angeht. „Wir züchten keine Mischlinge!“ und „Das nette Wesen, das den Boston ausmacht, was passiert damit?“ Sicher, das Wesen muss bei einem Outcross passen, wenn der Rassecharakter erhalten bleiben soll. Äußerliche Merkmale sind züchterisch schnell wieder in den Griff zu kriegen. Deshalb bedarf solch ein Unternehmen sorgfältiger Überlegungen und Expertenbegleitung. Für letzteres ist der VDH zuständig, für den „Good Will“ müssen die Züchter und deren Vereine sorgen.
Wir dürfen gespannt sein, ob die Arbeitsgruppe im Klub für Terrier bei ihrem Vorstand erreichen kann, das Projekt wirklich beim VDH einzureichen. Und dann sind wir gespannt, welche Rassen infrage kommen. Zum Glück MUSS sich kein Züchter beteiligen, aber die Outcross-Gegner sollten sich auch nicht in den Weg stellen, sondern den „risikofreudigen“ Züchtern alles Gute wünschen!

Ich verstehe sehr wohl, wie schwer es fällt, sich von lieb gewordenen Anblicken zu verabschieden. Aber keine Sorge, die enge Genetik der seit Generationen rein gezüchteten Rasse wird sich schon nach wenigen Generationen mit hübschen Boston Terriern durchsetzen, deren Nasen länger sind und die wieder mit einem Schwanz wedeln dürfen.
FCI-Standard von 2014 zur Rute: „Tief angesetzt, kurz, fein und spitz zulaufend; sie ist gerade oder schraubenförmig und darf nicht oberhalb der Waagrechten getragen werden. (Anmerkung: Die bevorzugte Rutenlänge beträgt maximal ein Viertel der Entfernung zwischen Rutenansatz und Sprunggelenk.)“

Doch wenn man sich das Viertel betrachtet, bleibt da nicht viel, um die Vulva zu bedecken, wie es das Tierschutzgesetz vorsieht. Es gibt sicher einiges zu tun…