Tierliebe und/oder Hundehandel

Rechtslage eindeutig. Weder Tierliebe noch fehlende Gewinnerzielungsabsicht schließen Hundehandel aus! Lesen Sie hier ein Urteil. Wer regelmäßig Hunde verkauft, handelt. Damit muss er auch alle verbundenen gesetzlichen Auflagen erfüllen. Das gilt auch für alle Züchter!

Das mag zwar für einige echte Tierfreunde hart sein, aber es wird hoffentlich den wirklichen Händlern, die mit der Gutgläubigkeit tierlieber Menschen Millionen verdienen, die Sache erschweren. Denn wenn alle Auflagen erfüllt werden müssen,  ist nicht mehr viel zu verdienen!

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