Drücken wir Frau Aigner die Daumen! Tiere aus Qualzuchten dürfen nach ihrer Vorstellung nicht mehr ausgestellt werden, damit durch das Heischen nach Preisen die negativen Merkmale nicht als begehrenswert gefördert werden. Denn leider hat unser schönes Tierschutzgesetz nicht gegriffen, nach dem Motto, wo kein Kläger da kein Richter… natürlich sollte auch ein Werbeverbot gelten, denn Tiere in der Werbung sind nicht nur für das beworbene Produkt, sondern auch für die werbende Rasse eine riesige Werbung, die schon ganze Modehundwellen angestoßen hat. Beginnend bei Hushpuppy Basset, Faltenhund Shar Pei oder niedlichen Retrieverwelpen mit Klopapier, nicht zu vergessen der Westie in der Futterwerbung. Doch sollten sich auch Züchter von Rassen, die gesundheitliche Probleme in Kauf nehmen, obwohl sie züchterisch bekämpft werden können, darauf einstellen, die keine “offensichtlichen” Qualzuchten betreiben.
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